Altersvorsorge für selbstständige Handwerker

29.10.2018

Kaum ein selbständiger Handwerker zahlt nach 18 Jahren Pflichtversicherung in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die Ansprüche auf staatliche Rente sind demnach gering. Privat vorzusorgen ist daher unverzichtbar - und das unabhängig vom eigenen Betrieb.

Unternehmer haben generell den Vorteil, dass Sie Ihre Altersvorsorge komplett eigenständig organisieren können. Rentabel angelegt, kann sich so auch in Zeiten niedriger Zinsen jeder Euro lohnen. Basisrente (Rürup-Rente), Fondssparpläne und Immobilien können geeignete Ansparprodukte sein.

Selbständige Handwerker müssen als Betriebsinhaber die Altersvorsorge zur Chefsache machen und nicht länger aufschieben. Auch wenn der Betrieb (noch) nicht viel abwirft, sind etwa 20 Prozent des Einkommens für die Altersvorsorge sinnvoll.

Altersvorsorge nicht als Notgroschen missbrauchen

Was Handwerker fürs Alter zurücklegen, sollte nicht auf dem Geschäftskonto liegen, sondern separat langfristig angespart werden. Diese Rücklage sollte nicht als Notgroschen missbraucht werden, wenn die Firma mal in Schieflage gerät.

Der Betrieb selbst ist keine Altersvorsorge. Denn auch wenn Handwerker Teilhaber bleiben, verpachten oder den Betrieb verkaufen, muss nicht der Erlös herauskommen, was für ein gutes Leben im Ruhestand benötigt wird. Schließlich kämpfen heute viele Inhaber um die Nachfolge oder können nur sehr günstig verkaufen.

Plan für die Altersvorsorge immer wieder prüfen

Handwerker sollten ihre Altersvorsorge-Strategie dann nach jedem größeren Ereignis in ihrem Leben auf Tragfähigkeit prüfen. Kinder, Scheidung und Krankheit ändern die Bedürfnisse genauso wie neue Geschäftsfelder und gestiegene Mitarbeiterzahl.

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